FAQ
Was ist die Servicestelle für Ernährungsinitiativen in Hessen (SEI)?
- Die Servicestelle für Ernährungsinitiativen (SEI) ist ein Projekt des FiBL e.V., das vom Hessischen Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat (HMLU) gefördert wird.
- Die SEI erbringt Dienstleistungen, wie die Motivation, Information, Beratung und Vernetzung von Ernährungsinitiativen in Hessen. Sie dient damit der Umsetzung des Ziels zur Stärkung des zivilgesellschaftlichen Engagements im Rahmen der Ernährungsstrategie des Landes Hessen.
Wer kann gefördert werden?
Gefördert werden können gemeinnützige, juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts. Beispiele: Eingetragener Verein (kurz e.V.), gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung (kurz gGmbH); sofern Satzung (Gesellschaftsvertrag) sowie tatsächliche Geschäftsführung den Anforderungen des Gemeinnützigkeitsrechts entsprechen.
Als allgemeine Kriterien gelten:
- Die Gesellschaft muss einen gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Gesellschaftszweck haben.
- Der Unternehmensgegenstand muss aus Aktivitäten zur Erfüllung dieses steuerbegünstigten Zwecks bestehen.
- Der Zweck muss selbstlos, ausschließlich und unmittelbar verfolgt werden.
- Die Gemeinnützigkeit muss nach dem gültigen Steuerrecht anerkannt sein.
Achtung: Nicht gefördert werden natürliche Personen, wie z.B. Privatpersonen und nicht eingetragene Vereine.
Beispiele für förderberechtigte Initiativen:
- Tafeln
- Kindergärten
- Ernährungsräte
- Verbraucherinitiativen solidarischer Landwirtschaft
- Food Sharing-Initiativen
- Urban Gardening-Projekte
- Fördervereine….
Welche Projekte können gefördert werden?
Projekte, die zu einer gesundheitsförderlichen und nachhaltigen Ernährung sowie Klimaschutz und auch aktiv zur Verbesserung der Ernährungsversorgung beitragen oder die Ernährungsumgebung in ihrer Region aktiv mitgestalten.
Sie haben eine Projektidee, wissen aber nicht, wie Sie einen Verein gründen können?
Wir unterstützen Sie gerne dabei. Erste Informationen dazu finden Sie auch hier:
Welche Kostenarten können gefördert werden?
- Bei der Durchführung und Förderung von konkreten Einzelmaßnahmen im Themenfeld Ernährung werden aus weitergeleiteten Zuwendungen ausschließlich Sachausgaben (für Material, Druck, Honorare für Referenten u.ä., Dienstleistungen, Reisekosten, etc.) geleistet.
- Nicht gefördert werden können jedoch Ausgaben für eigenes Personal des jeweiligen Maßnahmenträgers!
In welcher Höhe wird gefördert?
Grundsätzlich erfolgt eine individuelle Prüfung jedes Projekts. Die minimale Fördersumme beträgt 500€.
Wie lange wird gefördert?
Die Laufzeit eines Projekts kann maximal ein Jahr betragen und muss spätestens zum 30. November 2024 eines Jahres enden.
Meine Frage ist nicht aufgeführt, an wen kann ich mich wenden?
Kontakt:
Anja Erhart
E-Mail: kontakt@sei-hessen.de
Tel.: 069 7137 599-220